Immobilienkauf Schweiz: Lex Koller beschränkt Erwerb für Nicht-Schweizer
Der Verkauf von Schweizer Immobilien an Ausländer wird durch die Lex Koller beschränkt: Ob Nicht-Schweizer einen Immobilienkauf in der Schweiz tätigen dürfen, entscheiden im Einzelfall jeweils die Kantone.
Die traumhaften Schweizer Berglandschaften mit grünen Almen und kristallklaren Bergseen sind ein reizvolles Urlaubsziel. Immobilienkäufer müssen für ein Chalet in beliebter Schweizer Höhenlage aber tief in die Tasche greifen. Zusätzlich beschränken die Behörden mit dem Schweizer Bundesgesetz Lex Koller den Kauf von Zweitimmobilien für Fremde.
Beschränkungen beim Immobilienkauf
Die Genehmigungshoheit für den Kauf von Immobilien in der Schweiz liegt bei den 26 Kantonen, die nach verschiedenen Regeln Kontingente vergeben. So dürfen erworbene Immobilien in einigen Kantonen innerhalb von fünf Jahren nicht vermietet oder verkauft werden. Die Abschaffung des Gesetzes ist immer wieder in der Diskussion, wurde aber zuletzt im Frühjahr 2013 abgelehnt. Ohne die Lex Koller wäre ein Immobilienkauf in der Schweiz genauso liberal geregelt wie in vielen anderen Ländern. Bislang können Nicht-Schweizer eine Ferienimmobilie im Rahmen des jeweiligen Kontingents und anhand von speziellen Genehmigungsverfahren erwerben.
Ausnahmen gibt es für EU-Bürger mit einem dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz. In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen für den Immobilienkauf für solche Wahl-Schweizer schrittweise gelockert. Sie haben nunmehr ähnliche Rechte wie Schweizer Bürger. Allerdings gibt es auch hier Beschränkungen: Die einzelnen Kantone können den Bau von so genannten Zweitwohnungen auf in bestimmten Regionen einschränken. Die Hürden beim Immobilienkauf sind allerdings von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch.
Grundbuch – das ist beim Immobilienkauf in der Schweiz zu beachten
Wie auch in Deutschland erfolgt der Eigentumswechsel in der Schweiz mit einem Eintrag in das Grundbuch (Kosten: 0,3 bis 1,1 Prozent vom Kaufbetrag). Vorsicht: Das kann erst mit der Zuteilung eines Kontingentplatzes durch den zuständigen Kanton erfolgen. Immobilienkäufer aus dem Ausland müssen hierfür manchmal jahrelang warten. Außerdem wird für den Grundbucheintrag ein notariell beurkundeter Kaufvertrag benötigt. Die Handänderungssteuer (Grunderwerbsteuer) ist je nach Kanton unterschiedlich hoch (meist zwischen einem und vier Prozent). Außerdem sind in der Regel zwei bis fünf Prozent Maklerprovision zu zahlen
Vorsicht: Keine Aufenthaltserlaubnis nach Immobilienkauf
Wer dauerhaft in der Schweiz leben möchte, muss sich zusätzlich um eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kümmern. Mit einem Immobilienkauf in der Schweiz erhalten ausländische Käufer nicht automatisch die Erlaubnis, dort dauerhaft zu leben.
Vererbung von Schweizer Ferienimmobilien
Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Erben, die in Deutschland eine Schweizer Immobilie erben, sind hierzulande also von der Steuer befreit.